Aktuelles

Dank an die Keksbande

Dank an die keksbandeDie Frauchen der Keksbande haben uns schon öfter unterstützt. Und dieser Tage kam wieder ein schweres Paket mit einem sehr netten Schreiben. Wir haben es eingescannt und hier eingestellt bei "weiterlesen" (bitte anklicken  - und falls nötig vergrößern mit dem gleichzeitigen Drücken von Steuerung und Pluszeichen, also: Strg +).

Gregor und Lilje hatten das Glück, eigene Geschenke zu erhalten. Für Lilje war u.a. wieder ein Spezialhalsband dabei - aber ihr waren die Kameraaufnahmen und der wieselige Gregor zu unheimlich. Und zwingen wollten wir sie nicht. Die Aufnahmen sind vom Gebell der anderen Hunde überdeckt. Normalerweise ist es bei uns recht ruhig. Diesmal kläffte es aber aus allen Gehegen, denn eigentlich war Fütterungszeit, und da haben die anderen natürlich kein Verständins, dass Gregor ein Paket auspacken darf, während sie warten müssen.

Aber sobald die Näpfe ausgeschleckt waren, herrschte dann wieder Stille bei uns. Und Gregor hat wahrscheinlich besonders glücklich geschnarcht.

Als braver Hund wird er die vielen schönen Sachen sicher mit den anderen teilen und sie auch mal Ball spielen lassen oder ihnen einen Kauknochen abgeben. Die Flauschdecken haben Lilje und Gregor selbst in Beschlag genommen und auch die lange Leine hat er für sich selbst reserviert, denn er darf im Moment wegen seiner Knochenentwicklung nicht so wild herumtoben.

Beide Hunde und natürlich alle Mitarbeiter des Tierheimes sind sehr dankbar für diese großzügige Unterstützung und senden der Keksbande und ihren beiden Frauchen ganz herzliche Grüße und ein riesiges DANKESCHÖN.

Kontakt

Tierheim Verlorenwasser
Verlorenwasser 17
14806 Bad Belzig, OT Werbig

Tel.: 033 847 - 41 890

Spendenkonto

Spendenkonto: 35  27 00 34 00
BLZ: 160 500 00
Mittelbrandenburgische Sparkasse

IBAN: DE05 1605 0000 3527 0034 00
BIC: WELADED1PMB

Wir brauchen Ihre Hilfe,

denn wir erhalten keinerlei staatliche Hilfe, sondern finanzieren das Tierheim aus Spenden und Erbschaften.

Wir sind als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt und dürfen Spendenbescheinigungen ausstellen.