In der Schweiz
In der Schweiz existiert ein wesentlich moderneres Tierschutzgesetz als in Deutschland.
Nach diesem Gesetz ist zum Beispiel die Einzelhaltung von geselligen Tieren verboten: also Meerschweinchen, Mäuse, Ratten, Vögel, Chinchillas u.a. müssen mit mindestens einem artgleichen Tier gemeinsam gehalten werden.
Wer sich in der Schweiz zum ersten Mal einen Hund zulegen möchte, muss seit 2010 einen Theoriekurs besuchen, bevor er sich einen Hund anschaffen darf und muss mindestens im ersten Jahr ein praktisches Training absolvieren.
Wie in Deutschland ist im Gesetz verankert: Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
In der Schweiz ist das Gesetz jedoch weitergehender und legt für den Umgang mit Tieren fest:
"Niemand darf ... es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten. Das
Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten.
...
Der Bundesrat verbietet weitere Handlungen an Tieren, wenn mit diesen deren
Würde missachtet wird."