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Und niemand hilft

Und niemand hilftEine Dame rief an und wollte einen Hund abgeben. Ihr Nachbar war kürzlich verstorben.
Sie hatte schon sonst wo rumtelefoniert, aber alle erklärten sich für nicht zuständig.
Wir sagten die Aufnahme zu. Da sie den Hund nicht bringen konnte, mussten wir eine Mitarbeiterin hinschicken – was nicht gerade „um die Ecke“ war. Aber was soll’s.

Als unsere Mitarbeiterin vor Ort war, erfuhr sie das ganze Ausmaß der Tragödie.

Der verstorbene Nachbar war früher obdachlos und wohnte erst seit einem Jahr mit seinem Hund in der Wohnung. Um seinen Liebling hatte er sich immer gut gekümmert, war auch während seiner Obdachlosigkeit die ganzen Jahre regelmäßig beim Tierarzt, wie wir dem Impfpass entnehmen konnten.

Nach dem Tod des Nachbarn hatte die Dame die Ordnungsämter in zwei Städten angerufen, mehrfach die Polizei um Hilfe gebeten, verschiedene Tierheime und Tierschutzorganisationen in unserer Region und Berlin kontaktiert, Tierärzte abtelefoniert  …
Eine Tierärztin gab ihr den Rat, den Hund am Zaun anzubinden. Das ist sogar die Aufforderung zur Durchführung einer Straftat.

Von den Ämtern hörte die Dame, dass sie eben so lange bei Tierheimen oder Privatpersonen umhertelefonieren müsse, bis sie den Hund los wird.
Nein, das muss sie nicht. Die Zuständigkeiten für gefundene, ausgesetzte oder zurückgelassene Tiere sind in Deutschland klar geregelt und die entsprechenden Ämter werden vom Staat dafür auch finanziell ausgestattet. Ein privates Tierheim wie wir kann nicht per Gesetz zur Aufnahme von Tieren gezwungen werden. Wir machen das freiwillig und finanzieren all unsere Tätigkeiten über private Spenden. 

Man stelle sich vor, ein Verstorbener hinterlässt ein Baby. Sagen die Ämter dann auch: „Telefonieren Sie mal so lange, bis Sie eine Familie gefunden haben“? Wir wollen hier nicht einen Hund auf eine Stufe mit einem Baby stellen, aber Tiere sind auch keine Sachen mehr.
Oder wie wär’s damit: Nehmen wir an, der Verstorbene hätte ein Häuschen oder ein gut gefülltes Bankkonto oder einen BMW vor der Tür gehabt. Hätte das Amt dann auch gesagt: „Telefonieren Sie mal rum und suchen jemanden, der es sich schenken lässt“? Bestimmt hätte sich dann ganz schnell jemand zuständig gefühlt.

Der Fall macht uns betroffen, denn gerade wenn man am dringendsten Hilfe braucht, findet man sie oft nicht.

Kontakt

Tierheim Verlorenwasser
Verlorenwasser 17
14806 Bad Belzig, OT Werbig

Tel.: 033 847 - 41 890

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BLZ: 160 500 00
Mittelbrandenburgische Sparkasse

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denn wir erhalten keinerlei staatliche Hilfe, sondern finanzieren das Tierheim aus Spenden und Erbschaften.

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