Aufreger

Aufreger: Geld zurück

Aufreger: Geld zurückEine süße kleine Hündin bei uns fand schnell das Interesse von zwei Freundinnen.

Sie gehen mehrfach mit ihr spazieren. Die Haltungsbedingungen bei den beiden Frauen scheinen uns geeignet. Sie möchten die Hündin adoptieren, wollen sie aber noch nicht mitnehmen, sondern erst noch ein Zimmer renovieren. Auch liegt die Genehmigung des Vermieters noch nicht schriftlich vor, aber es sei alles mit ihm abgesprochen und genehmigt.

Gut, dann sollen sie also erst einmal fertig renovieren, die schriftliche Genehmigung holen und dann wiederkommen.

Doch die Interessentinnen möchten den Vertrag gleich machen. Sie bräuchten nur zwei, drei Tage, um zu Hause alles fertigzumachen und der Vermieter sei sicher. Gefällt uns nicht so ganz - aber letztendlich machen wir den Vertrag fertig und sagen eine kostenlose Pension bis zur Abholung zu.

Doch die Frauen kommen nicht. Sie rufen an, dass sie die Hündin nicht abholen werden und nun ihr Geld zurückhaben wollen.

Wir sind uns relativ sicher, dass wir nicht zurückzahlen müssen. Andererseits ist es eine unangenehme Situation. Also kontaktieren wir unseren Anwalt. Wie vermutet, sind wir in der Tat nicht verpflichtet, die Schutzgebühr zu erstatten.

Unser Anwalt sagt zudem:  Er gehe davon aus, dass das Tierheim doch wohl auf jeden Euro angewiesen sei. Außerdem ist ein Vertrag ein Vertrag. Das Tierheim muss sich ja auch daran halten und kann es sich nicht einfach anders überlegen.

Und wir sollten bedenken, dass die Menschen sonst nur daraus lernen, dass man Verträge nicht einzuhalten braucht.

Wir rufen also bei den Frauen an und teilen mit, dass wir die Schutzgebühr nicht zurückzahlen.

Am anderen Ende der Leitung ist der Ton frostig. Wir hören: Bei anderen sei das nie ein Problem gewesen, da hätten sie ihr Geld immer wiederbekommen. Ah ja. Wo denn? Sie zählen sofort das Pfötchenhotel in Beelitz und zwei weitere Tierheime im Berliner Umland auf, die noch existieren und wir sie deshalb nicht nennen möchten. Dort hätten sie ihr Geld immer zurückerhalten, als sie ihr Tier zurückgaben bzw. es sich anders überlegten.

Wie recht unser Anwalt doch hatte.

Kontakt

Tierheim Verlorenwasser
Verlorenwasser 17
14806 Bad Belzig, OT Werbig

Tel.: 033 847 - 41 890

Spendenkonto

Spendenkonto: 35  27 00 34 00
BLZ: 160 500 00
Mittelbrandenburgische Sparkasse

IBAN: DE05 1605 0000 3527 0034 00
BIC: WELADED1PMB

Wir brauchen Ihre Hilfe,

denn wir erhalten keinerlei staatliche Hilfe, sondern finanzieren das Tierheim aus Spenden und Erbschaften.

Wir sind als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt und dürfen Spendenbescheinigungen ausstellen.